Und meine Antwort darauf

08.06.2011 21:17

@Jana bzw. Hundebesitzer, bei mir in der Praxis sind Sie namentlich bekannt und ich wende mich ebenso öffentlich an Sie. Kostenvoranschäge gibt es in einer Arztpraxis nicht, denn wir befinden uns nicht in einer Autowerkstatt.

Wenn Sie zu einer Konsultation kommen, verlangt die Gebührenordnung die Erstellung einer Rechnung mit Mehrwertsteuer. Daß Rechnungen heute mit der Post geschickt werden und nicht mit Brieftauben, dürfte allgemein bekannt sein.
Wenn es Ihnen bei mir zu schmutzig war, warum sind Sie nicht gegangen? Wenn ich Ihnen "eckelhaft" und "unangenehm" war, warum haben Sie mich um mein Urteil gebeten? Wenn Sie mit meiner Helferin nicht einverstanden waren, warum haben Sie Ihren Hund bei der Untersuchung von ihr halten lassen und es nicht selbst getan?

Fakt Ist: Sie haben eine Dienstleistung (Untersuchung eines Hundes) in meiner Tierarztpraxis in Anspruch genommen, die gemäß GOT abzurechnen ist. Fakt ist weiter, dass Sie auf unsere Erinnerung nicht reagiert haben. Als wir Sie anriefen, haben Sie meine Helferin am Telefon massiv beschimpft. Sie haben angekündigt, dass Sie diesen Fall Ihrem Anwalt übergeben werden. Also haben wir den selben Weg gewählt.

Herr G., Sie können doch kommunizieren und tun es nun öffentlich. Nur bitte bleiben Sie dann auch bei der Wahrheit. Wer mich kennt, der weiss, dass ich jederzeit für ein klärendes Gespräch zur Verfügung stehe. Von Ihnen kam kein einziges brauchbares Wort, nur Beschimpfugen und Verunglimpfungen. Und das lassen wir uns nicht gefallen.

Ich grüße Ihren netten Hund.
Renate Lorenz.

 

Siehe z.B. bei und

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